Schachtabdeckungsanlagen werden entsprechend der Tragfähigkeit in die folgenden sechs Stufen eingeteilt: A15, B125, C250, D400, B600, F900.
Schachtabdeckungsanlagen werden je nach Einsatzort in folgende sechs Gruppen eingeteilt:
Die erste Gruppe (mindestens A15-Niveau): Grüngürtel und andere Bereiche, in denen Kraftfahrzeuge oder Nicht-Motorfahrzeuge völlig verboten sind:
Die zweite Gruppe (mindestens B125-Niveau): Gehwege, Fußgängerzonen, Fahrspuren für nicht motorisierte Fahrzeuge, kleine Parkplätze
Die dritte Gruppe (die niedrigste Ebene von C250): Fahrspuren für motorisierte Fahrzeuge innerhalb von 0,5 m vom Bordstein oder Fahrspuren für nicht motorisierte Fahrzeuge innerhalb von 0,2 m vom Bordstein sowie Wohnviertel, Innenstraßen und andere Gebiete mit wenigen leichten Kraftfahrzeugen oder Kleinfahrzeugen. :
Die vierte Gruppe (mindestens D400-Niveau): geeignet für innerstädtische Autobahnen, Schnellstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen, auf denen alle Arten von Fahrzeugen verkehren.
Schnellstraßen, große Parkplätze und andere Bereiche:
Die fünfte Gruppe (e600 niedrigste): Güterbahnhof, Logistikbereich, Kai und andere Bereiche:
Die sechste Gruppe (mindestens F900-Niveau): gilt für den Flughafenbereich.







